TATONKA Verhaltenskodex

TATONKA produziert ausschließlich in der eigenen Produktionsstätte Mountech Co. Ltd., welche nach dem SA 8000 Standard zertifiziert ist und damit den Vorgaben der SAI (Social Accountability International) entspricht. Nähere Informationen zum SA8000-Standard findest du unter www.Sa-intl.org. TATONKA und die Mountech Co. Ltd. verpflichten sich damit, einen Verhaltenskodex einzuhalten und umzusetzen. Dieser Verhaltenskodex basiert auf den Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), der Menschenrechtserklärung der UNO, den Konventionen der UNO über die Rechte von Kindern sowie über die Abschaffung jeglicher Form der Diskriminierung von Frauen, dem UN Global Compact, den OECD-Richtlinien für multinationale Unternehmen und anderen international anerkannten Abkommen.

Einhaltung von Gesetzen

Zum Verhaltenskodex gehört, alle gültigen Gesetze und Verordnungen, industrielle Mindeststandards, Konventionen der ILO und der UN und alle anderen relevanten gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten, wobei diejenigen Regelungen anzuwenden sind, welche die strengsten Anforderungen stellen.

Versammlungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen

Weiterhin gehört zum Verhaltenskodex, dass alle Beschäftigten das Recht haben, Gewerkschaften ihrer Wahl zu bilden, ihnen beizutreten und sie zu organisieren und in ihrem Namen kollektiv mit der Mountech Co. Ltd. zu verhandeln. Die Mountech Co. Ltd. achtet dieses Recht und informiert die Beschäftigten wirksam über ihr Recht, einer Organisation ihrer Wahl beitreten zu können, und dass dies keine negativen Konsequenzen für sie oder Vergeltungsmaßnahmen seitens des Unternehmens zur Folge haben wird. Das Unternehmen mischt sich in keiner Weise in die Gründung, Arbeitsweise und Verwaltung solcher Arbeitnehmerorganisationen oder bei
Kollektivverhandlungen ein. Das Unternehmen stellt sicher, dass Arbeitnehmervertreter und andere Beschäftigte, die Arbeitnehmer organisieren, keiner Diskriminierung, Belästigung, Einschüchterung oder Vergeltungsmaßnahme wegen ihrer Gewerkschaftsmitgliedschaft oder ihrer Beteiligung an Gewerkschaftsaktivitäten ausgesetzt sind und dass Arbeitnehmervertreter Zugang zu den Arbeitsplätzen ihrer Mitglieder haben.
– In Übereinstimmung mit den ILO-Konventionen 11, 87, 98, 135 und 154.

Verbot der Diskriminierung

Jegliche Diskriminierung bei der Einstellung, der Entlohnung, dem Zugang zu Fortbildungen, der Beförderung, der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses oder dem Eintritt in den Ruhestand aufgrund von Geschlecht, Alter, Religion, Rasse, Kaste, Geburt, sozialem Hintergrund, Behinderung, ethnischer oder nationaler Herkunft, Nationalität, Mitgliedschaft in Arbeitnehmerorganisationen einschließlich Gewerkschaften, politischer Mitgliedschaft oder Anschauung, sexueller Neigung, familiären Verpflichtungen, Zivilstand oder eines anderen Zustands, ist untersagt. In Übereinstimmung mit den ILO-Konventionen 100, 111, 143, 158, 159, 169 und 183.

Löhne

Die Mountech Co. Ltd. hält die gültigen nationalen Gesetze und Industriestandards zu Arbeitsstunden und gesetzlichen Feiertagen ein. Es gelten die maximal zulässigen Wochenarbeitsstunden entsprechend der nationalen Gesetzgebung, jedoch dürfen 48 Stunden nicht regelmäßig überschritten werden. Pro Woche dürfen nicht mehr als 12 Überstunden geleistet werden. Überstunden dürfen ausschließlich auf freiwilliger Basis geleistet werden und für sie ist ein Zuschlag zu zahlen. In den Fällen, in denen Überstunden nötig sind, um einen kurzfristigen Bedarf des Unternehmens zu decken, und in denen das Unternehmen ein frei ausgehandeltes Tarifabkommen mit Arbeitnehmerorganisationen (wie weiter oben definiert), die einen signifikanten Teil seiner Belegschaft repräsentieren, unterzeichnet hat, kann das Unternehmen Überstunden entsprechend dieser Abkommen verlangen. Ein solches Abkommen muss die vorstehenden Anforderungen beachten. Jeder Mitarbeiter hat das Recht auf mindestens einen freien Tag nach sechs aufeinander folgenden Arbeitstagen. In Übereinstimmung mit den ILO-Konventionen 1 und 14 und der ILO-Empfehlung 116.

Arbeitszeit

Mountech legt langfristige Überstunden gemeinsam mit der Gewerkschaft fest und vergütet diese finanziell oder in Form von Zeitausgleich zu einem späteren Zeitpunkt. Auf jeden Fall werden die Überstunden den Mitarbeitern höher vergolten (1,5-facher Satz an normalen Tagen, 2-facher Satz an Sonntagen, 3-facher Satz an Feiertagen). Es dürfen nicht öfter als viermal in der Woche Überstunden gemacht werden. Maximal dürfen nicht mehr als drei Überstunden am Tag gemacht werden.

Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz

Die Mountech Co. Ltd. sorgt für ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld und ergreift wirksame Maßnahmen, um potenziellen Unfällen und gesundheitlichen Schädigungen der Beschäftigten, die mit dem Arbeitsablauf zusammenhängen oder sich dabei ereignen, vorzubeugen, indem es, soweit dies vertretbar ist, die mit der Arbeitsumgebung verbundenen Gefahren mindert und dabei den derzeitigen Kenntnisstand der Industrie und das Wissen über spezifische Gefahren beachtet. Das Unternehmen hat klare Regeln und Verfahren für die Gewährleistung von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz aufgestellt und befolgt diese, insbesondere hinsichtlich der Bereitstellung und Verwendung von persönlichen Schutzausrüstungen, des Zugangs zu sauberen Toiletten und zu Trinkwasser. Alle Arbeitnehmer haben das Recht, sich aus unmittelbarer, ernstzunehmender Gefahr zu begeben, ohne das Unternehmen um Erlaubnis fragen zu müssen. Praktiken und Bedingungen am Arbeitsplatz, die gegen die grundlegenden Menschenrechte verstoßen, sind verboten. Insbesondere jugendliche Arbeitnehmer dürfen keinen gefährlichen, unsicheren oder gesundheitsschädigenden Situationen ausgesetzt werden. In Übereinstimmung mit den ILO-Konventionen 155, und den ILO-Empfehlungen 164 und 190.

Das Unternehmen hat ein Mitglied der Geschäftsleitung benannt, das für die Gesundheit und Sicherheit aller Beschäftigten sowie für die Umsetzung der Gesundheits- und Sicherheitsvorgaben der Mountech Co. Ltd. verantwortlich ist. Alle Beschäftigten erhalten regelmäßig ein zu dokumentierendes Gesundheits- und Sicherheitstraining. Für neue oder wieder eingestellte Mitarbeiter wird die Schulung wiederholt.  Es sind Systeme zur Feststellung und Vermeidung von bzw. zur Reaktion auf potenzielle Gefahren für die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer eingerichtet.

Verbot von Kinderarbeit

Kinderarbeit ist gemäß den Bestimmungen der Konventionen der ILO und der Vereinten Nationen und/oder der nationalen Gesetzgebung verboten. Die Mountech Co. Ltd. beschäftigt keine jugendlichen Arbeitnehmer. Jugendliche Arbeitnehmer sind ausschließlich zur Ausbildung bei der Mountech Co. Ltd. Unter keinen Umständen darf die Schulzeit, Ausbildungszeit und Fahrtzeit eines jugendlichen Arbeitnehmers insgesamt mehr als zehn Stunden täglich überschreiten, und unter keinen Umständen dürfen jugendliche Arbeitnehmer mehr als acht Stunden täglich arbeiten. Jugendliche Arbeitnehmer dürfen nicht während der Nacht arbeiten. In Übereinstimmung mit den ILO-Konventionen 10, 79, 138, 142 und 182 und Empfehlung 146.

Verbot von Zwangs- und Pflichtarbeit und Disziplinarmaßnahmen

Jede Form von Zwangsarbeit und Gefangenenarbeit, welche grundlegende Menschenrechte verletzt, ist verboten. Die Mountech Co. Ltd. darf keinen Teil des Gehalts, der Sozialleistungen, des Eigentums oder Dokumente eines Arbeitnehmers einbehalten, um ihn zu zwingen, die Arbeit für das Unternehmen fortzusetzen. Die Mitarbeiter haben das Recht, ihren Arbeitsplatz am Ende eines üblichen Arbeitstages zu verlassen. Es steht ihnen frei, ihr Beschäftigungsverhältnis unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist gegenüber dem Arbeitgeber zu kündigen. Die Mountech Co. Ltd. behandelt ihre Mitarbeiter mit Würde und Respekt. Die Anwendung von körperlichen Strafen sowie von psychischer oder physischer Nötigung und verbalen Beschimpfungen ist verboten. In Übereinstimmung mit den ILO-Konventionen 29 und 105.

Umwelt- und Sicherheitsfragen

Verfahren und Standards für die Abfallbewirtschaftung, den Umgang mit Chemikalien und anderen gefährlichen Stoffen sowie deren Entsorgung als auch für Emissionen und für die Abwasserbehandlung entsprechen den gesetzlichen Anforderungen oder gehen über diese hinaus.

Managementsysteme

Mountech Co. Ltd. hat eine Politik der sozialen Verantwortung festgelegt und setzt diese um. Ferner existiert ein Managementsystem, mit dem sichergestellt wird, dass die Anforderungen des TATONKA – Verhaltenskodexes erfüllt werden. Darüber hinaus hat die Mountech Co. Ltd. eine in sämtlichen Geschäftsbereichen zu befolgende Antibestechungs- und Antikorruptionspolitik eingeführt. Die Geschäftsleitung ist verantwortlich für die korrekte Umsetzung und fortwährende Verbesserung der Umsetzung des Verhaltenskodexes. Sie ergreift Korrekturmaßnahmen, überprüft regelmäßig die Einhaltung  des Verhaltenskodexes und ist ebenfalls verantwortlich dafür, dass alle Arbeitnehmer über die Anforderungen des Verhaltenskodexes informiert sind. Des Weiteren bearbeitet sie Hinweise von Arbeitnehmern bezüglich der Nichteinhaltung des  Verhaltenskodexes. Die Geschäftsleitung verpflichtet die Vorlieferanten der Mountech Co.Ltd. darauf, sich gemäß dem SA8000-Standard überprüfen zu lassen.

TATONKA GmbH 2016

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